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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von fraufranzmann tattoo (Stand 20.03.2024)

 

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklären sich die Kund:innen mit den AGBs einverstanden und verzichten bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

 

  1. Leistungen und Einschränkungen

Bei fraufranzmann tattoo werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von fraufranzmann tattoo. Es werden grundsätzlich nur Kund:innen ab 18 Jahren tätowiert. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden nicht tätowiert. Auch Kund:innen, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. fraufranzmann tattoo behält sich vor, Kund:innen am Tag des festgelegten Termins unbegründet oder aufgrund der Anamnese-Angaben abzulehnen.

 

Die Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln verwendet.

 

Kund:innen werden über den Ablauf, die möglichen Gefahren sowie Pflege der Tätowierung aufgeklärt. Eine mangelhafte Nachsorge, die zu qualitativen Verlusten am Tattoo führt, liegt ausdrücklich nicht in der Verantwortung von fraufranzmann tattoo. Nachtstechtermine werden kostenfrei vergeben, sofern die erforderlichen Nacharbeiten auf Farbfehler oder Fehler beim Erstellen zurück zu führen sind und der Behandlungstermin weniger als zwei Monate zurückliegt. Bei unsachgemäßer Behandlung der Tätowierung entfällt dieser Anspruch und die Nacharbeiten sind kostenpflichtig.

 

2. Pflichten der Kund:innen

Bei der Erteilung des Auftrages, verpflichten sich die Kund:innen, fraufranzmann tattoo über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollten Kund:innen wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich fraufranzmann tattoo das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

 

Kund:innen erkennen ihre Pflicht an, die von fraufranzmann tattoo kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist. 

 

 

3. Terminabsprache, Termin-Kaution und Entwurf

Für die Terminabsprache und/oder Anfertigung eines Entwurfs wird eine Termin-Kaution von 50 € erhoben, wenn ein fertiges Tattoo-Motiv gewählt worden ist. Die Kaution beträgt mindestens 100 €, wenn das Motiv für den Behandlungstermin vollständig oder teilweise von der Künstlerin angefertigt wird. Sie kann bei absehbar aufwändigeren Zeichnungen und Vorbereitungen höher ausfallen. Der Eingang der Kaution dient der Auftragsbestätigung und ist bei der Terminvereinbarung in bar, per Paypal oder per Banküberweisung zu entrichten. Der Zahlungseingang wird den Kund:innen zusammen mit einer Termin-Bestätigung per E-Mail bestätigt. Die Termin-Kaution wird mit dem Rechnungsbetrag der letzten Sitzung verrechnet.

 

Das Verschieben bzw. die vorläufige Absage eines Termins ist bis zu 5 Tage vor dem festgelegten Termin möglich ohne dass die Kaution ihre Gültigkeit verliert. Die Kaution wird bei Nichtzustandekommens des Termin als Ausgleich des zu erwartenden Verdienstausfalls nicht erstattet, wenn ...

  • Kund:innen ohne vorherige Absage nicht zum Termin erscheinen.

  • Kund:innen weniger als 5 Tage vor dem Behandlungstag absagen.

  • sich Kund:innen gegen das für sie angefertigte Motiv einscheiden, auf das sie sich mit der Künstler:in bereits geeinigt haben.

  • die Künstlerin zum Zeitpunkt der Absage nachweislich mit der Anfertigung des Entwurfs entsprechend der Wunschvorgaben der Kund:innen bereits begonnen hat. In diesem Fall wird die Kaution abhängig der investierten Arbeitszeit und entsprechend des Stundensatzes anteilig oder gänzlich einbehalten.   

Verfällt die Kaution aus den oben genannten Gründen, verlangt eine weitere Terminvereinbarung eine erneute Zahlung einer Termin-Kaution. Ausnahme: Bei kurzfristiger Absage aufgrund von Erkrankung oder sonstigen dringlichen Fällen, ist eine Terminverschiebung nach Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. durch ein ärztliches Attest) ohne Verlust der Kaution möglich.

Bei Terminabsage durch fraufranzmann tattoo wird den Kund:innen ein Termin zum nächstmöglichen Termin ohne erneute Kautionszahlung zugesichert. Änderungswünsche zum vereinbarten Motiv sind bis 72 Stunden vor dem Termin mit fraufranzmann tattoo abzuklären.

 

Die Entwürfe bleiben Eigentum von fraufranzmann tattoo. Die Urheberin behält sich das Recht vor, Originale oder Vervielfältigungen der Entwürfe zu Werbezwecken zu verwenden oder diese zu vertreiben. Die Urheberin versichert, dass ein individuell angefertigter Entwurf ausschließlich der Tätowierung an der auftraggebenden Person vorbehalten ist. Bei endgültiger Terminabsage und folglich nicht Zustandekommen des Vertrags kann dieser jedoch als Vorlage in den Katalog für zukünftige Kund:innen aufgenommen werden.

 

4. Bezahlung

Eine Einschätzung des Gesamtpreises der Tätowierung erfolgt nach Anfertigung des Entwurfs in Abhängigkeit mehrerer Faktoren, wie unter anderem Farbe, Größe, Komplexität und Körperstelle. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Schätzwert, da der Betrag je nach Verlauf, Dauer und ggf. Anzahl der Sitzungen variieren kann.

Die Bezahlung der geleisteten Tätowierarbeit erfolgt nach jeder Sitzung in voller Höhe (in bar oder per Paypal). Der Rechnungsbetrag der ersten Sitzung schließt die Vergütung der Entwurfskonzeption ein.

 

 

5. Haftungsausschluss

Durch den Auftrag wird bestätigt, dass die vorzunehmende Tätowierung nach uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung. Mit dem Auftrag willigen die Kund:innen im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und tragen dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält fraufranzmann tattoo so gering wie möglich und informiert die Kund:innen über die Risiken und die möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Kund:innen erklären durch ihren Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nehmen diese durch Auftragserteilung in Kauf.

 

fraufranzmann tattoo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, weclhe daraus entstehen, dass Kund:innen den Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommen. fraufranzmann tattoo haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. 

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